In Vertretung für Sr. Beate und auch aufgrund des thematischen Schwerpunkts “Asyl” habe ich dieses Jahr an der Vollversammlung des Aktionsbündnis gegen Frauenhandel teilgenommen.
Die Bündnispartner treffen sich zweimal jährlich, einmal im Frühjahr zur Vollversammlung und im Herbst zur Fachtagung. Bei der diesjährigen Vollversammlung wurden einstimmig zwei neue Mitglieder in das Bündnis aufgenommen, die Bewegung „Lightup“ und der In Via- Landesverband Bayern.
Lightup ist eine ehrenamtliche Jugendbewegung, die 2013 als kleine Initiative startete und seit 2016 ein eingetragener Verein ist. Ihr Anliegen ist folgendes: „Jugendliche und junge Erwachsene in Deutschland für Menschenhandel, sei es zur sexuellen Ausbeutung oder zum Zweck der Arbeitsausbeutung, und für Prostitution zu sensibilisieren. Dabei ist es uns wichtig, auf Missstände und Risiken hinzuweisen sowie ein Fragezeichen hinter die gesellschaftliche Akzeptanz von Prostitution und Arbeitsausbeutung zu setzen. Sie organisieren Workshops, Projekte und versuchen auf verschiedenste Weise, junge Menschen für das Thema zu sensibilisieren und sie zu motivieren, sich selbst zu engagieren. Der Verband In Via begleitet seit mehr als 50 Jahren vorwiegend Mädchen und junge Frauen – auf ihrem Weg ins Erwachsenenleben, in Beruf, Gesellschaft oder in die neue Heimat. Die Angebote von In Via sind sehr vielfältig, z.B. die Arbeit in Bahnhofsmissionen, Jugendmigrationsdienste, Mädchenwohnheime, Sozialarbeit an Schulen, Beratung und vieles mehr.
Schwerpunkt des Treffens war ein Bericht der Rechtsanwältin Bettina Nickel; sie ist die stellvertretende Leitung des katholischen Büros. Sie ist unter anderem die Ansprechpartnerin in Fragen des Kirchenasyls. Sie berichtete von der Geschichte des Kirchenasyls, was zu Beginn ein Schutz von Straftätern vor der weltlichen Gerichtsbarkeit war und welches früher sogar im Kirchenrecht verankert war (seit 1983 nicht mehr). In den 90er Jahren, so berichtet sie, gab es sehr viele und lang andauernde Kirchenasyle (teils über Jahre). Als sie die Arbeit 2005 im katholischen Büro begonnen hat, gab es quasi keine Anfragen für Kirchenasyl. Seit 2013 gibt es jetzt wieder in zunehmender Zahl Anfragen, vor allem für sog. „Dublin-Fälle“. Ich habe schon immer wieder einmal darüber berichtet: Es geht um Menschen, die in einem anderen europäischen Land eingereist sind. Laut der Dublin-Verordnung muss jede Person in dem Ersteinreiseland ihren Asylantrag stellen und wird dorthin zurückgeschickt, sollte sie weiter flüchten. Damit sind vor allem die Länder an den Rändern Europas sehr überlastet!
2014 wurde in Bayern ein Kirchenasyl polizeilich geräumt, seitdem ist dies nicht mehr passiert. Es wurde damals vom bayerischen Innenminister versprochen, dass es zu keiner Räumung mehr kommen wird. Ein sehr häufiges EU Land bei Kirchenasylen ist Italien. Die Situation für Geflüchtete hat sich dort seit dem sog. „Salvini-Dekret“ im Oktober 2018 massiv verschlechtert, z. B. leben zunehmend Geflüchtete auf der Straße, weil sie keinen Platz in einer Unterkunft erhalten oder auch die Zeit der Abschiebehaft verlängert wurde etc.
Frau Cissek-Evans von Jadwiga (Fachberatungsstelle für Opfer von Menchenhandel) und Frau Hofmann von Solwodi („Solidarity with Women in Distress“ – Solidariät mit Frauen in Not) berichteten allgemein von der aktuellen Situation in den bayerischen Ankerzentren und dem Umgang mit geflüchteten Frauen im Asylverfahren. Frau Hofmann informierte z. B. über die schwierige Situation, dass durch die beschleunigten Asylverfahren viele Opfer von Menschenhandel keine Chance haben, Unterstützung oder Beratung vor ihrer Anhörung zu erhalten.
Sr. Juliana Seelmann