Eine Flüchtlings- und Migrationspolitik, die Integration und Teilhabe in den Vordergrund stellt – das fordert der Bayerische Flüchtlingsrat. Eine entsprechende Resolution wurde beim ökumenischen Studientag für Flüchtlingsarbeit und Kirchenasyl am 13. April 2024 in Nürnberg verabschiedet, an dem auch Schwester Juliana Seelmann von den Oberzeller Franziskanerinnen teilgenommen hat.
Die Teilnehmenden des Studientags, die sich alle in der Geflüchtetenarbeit engagieren, kritisieren mit der Resolution die aktuelle Abschiebepraxis der Bundesregierung und verlangen einen Kurswechsel. Das Grundrecht auf Asyl und der Flüchtlingsschutz nach der Genfer Flüchtlingskonvention seien als Menschenrechte die Basis „unserer freiheitlichen und demokratischen Gesellschaften in Deutschland wie in der Europäischen Union“, beginnt der veröffentlichte Text des Bayerischen Flüchtlingsrates. „Wer daran rüttelt, höhlt das Fundament unseres Rechtsstaates aus.“
Die Verantwortung für den Flüchtlingsschutz dürfte nicht an Drittstaaten ausgelagert werden, heißt es weiter. „Die Kollaboration mit Unrechtsregimen liefert Schutzsuchende sehenden Auges Gewalt und Willkür aus.” Bei der Verteilung der Flüchtlinge sollten künftig die Bedürfnisse der Betroffenen wie Verwandtschaft oder Sprachkompetenzen berücksichtigt werden. Die Unterzeichner des Papieres fordern zudem Abschiebungsstopps in Mitgliedsstaaten, in denen Flüchtlinge „menschenrechtlich bedenklich“ behandelt werden. Und sie betonen, dass Seenotrettung eine völkerrechtliche und humanitäre Pflicht sei, der die Mitgliedsstaaten nachkommen müssten. „Unterlassene Seenotrettung ist strafrechtlich zu verfolgen.“
Die Aufnahme von Flüchtlingen müsse von Beginn an mit einem „integrierten Bleibemanagement“ verknüpft werden, einschließlich Deutschkursen, altersgerechten Lernangeboten, der Feststellung beruflicher Qualifikationen und einer Arbeitserlaubnis. Nach einem abgelehnten Asylantrag müsse sorgfältig geprüft werden, ob eine Aufenthaltssicherung möglich ist. Die Resolution fordert dafür eine Beratungspflicht der Ausländerbehörden zu Bleibeperspektiven. “Wenn gut integrierte und berufstätige Geflüchtete die zeitlichen Voraussetzungen einer Übergangsregelung nicht erfüllen, sollte insbesondere ethnisch oder religiös Verfolgten (Kurden/Türkei, Jesiden, konvertierten Christen etc.) aus humanitären Gründen ein Aufenthaltstitel gewährt werden.”
Im letzten Punkt erwartet der Flüchtlingsrat, dass Ausreisen (wenn ein weiterer Verbleib nicht möglich ist) human gestaltet werden müssen – insbesondere durch eine bessere Förderung der freiwilligen Ausreise. Das Prinzip der Verhältnismäßigkeit müsse eingehalten werden. „Insbesondere dürfen aus Schutzräumen wie Schulen, Arbeits- und Ausbildungsstellen, Krankenhäusern sowie aus dem Kirchenasyl keine Abschiebungen erfolgen.”
Wir Oberzeller Franziskanerinnen unterstützen die Resolution, die im Wortlaut auf der Seite des Bayerischen Flüchtlingsrates nachzulesen ist: Flüchtlingsschutz statt Abschottung.
Schwester Juliana Seelmann betont:
“Durch die Ausweitung der Asylverfahren an den Außengrenzen werden sogar Familien mit Kindern unter haftähnlichen Bedingungen über Monate festgehalten – diese Lebensbedingungen machen Kinder und auch ihre Eltern psychisch krank. Ich habe große Sorge, dass kein Zugang zu Beratung und anwaltlicher Vertretung gewährt wird – eine unhaltbare Situation!”